Betriebsstätten
Eine Betriebsstätte muss vorgegebenen Rechtsfolgen entsprechen. ProActa prüft die gesetzliche Vorgabe der Betriebsstätten nach nationalem Steuerrecht und im Bedarfsfall nach multilateralem Recht auf Basis des Artikels 5 des OECD-Musterabkommens. Betriebsstätten sind zum Beispiel: Fabrikationshallen oder Werkstätten, Produktionseinrichtungen und Warenlager, Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen oder allgemeine Geschäftsstellen, aber auch örtlich fortschreitende oder schwimmende Bauausführungen.