Steuerberater für Privatpersonen: Wir an Ihrer Seite
Als Steuerberater für Privatpersonen sorgen wir dafür, dass das Finanzamt keinen Cent zu viel von Ihnen erhält. Mit unserem umfassenden Know-how stehen wir Ihnen sowohl beim Erstellen Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung zur Seite als auch bei der Klärung komplexerer Steuerfragen, wie etwa beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, bei Fragen zur Erbschaftssteuer oder bei Unklarheiten bzgl. Ihrer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge.
Sie sind Kleinanleger und investieren in Aktienfonds oder haben einen Teil Ihres Geldes in Kryptowährungen angelegt? Als Steuerberater für Privatpersonen können wir Ihnen auch in diesen Fällen beratend zur Seite stehen und genau erläutern, wann und in welchem Umfang Gewinne zu versteuern sind.
Im November 2019 wurde das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) beschlossen, wodurch ab 2025 die Grundsteuer nach neuen Methoden berechnet wird. Trotz der Übergangszeit bis Ende 2024 sind Grundstückswerte jedoch bereits zum 1. Januar 2022 neu festzustellen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erfassung Ihrer Grundstücks- und Immobilienwerte.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von unserer Expertise!